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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen  +  wichtige Hinweise:

 

Abschnitt 1: Hinweis zu Ihrem Hochzeitsvideo:

Das Hochzeitsvideo entsteht in der Regel innerhalb von 7-10 Tagen, abhängig vom Aufwand und eventueller Anzahl der Kopien, aufgrund der in der Checkliste vom Brautpaar gemachten Angaben bezüglich der Videobearbeitungsmodalitäten oder der in einem persönlichen Vorgespräch festgelegten und aufgezeichneten Bearbeitungswünsche. Alle nicht rechtzeitig bis 1 Woche vor der Hochzeit schriftlich mitgeteilten Details oder Wünsche oder der bis zum Tag der Hochzeit ausgehändigten Musik-CD oder Fotos oder Videos für den Hochzeitsfilm etc. (Digitalfotos und Musik nicht als e-mail, sondern nur als CD, Video auf Mini-DV oder Digital 8) können nicht oder nur kostenpflichtig berücksichtigt werden. Die Hochzeitsfilmprojekte beginnen kurz vor der Hochzeit mit der Erstellung des tricktechnischen Vorspanns und dem Einscannen der bereits vorliegenden Fotos (bis zu 10 kostenfrei, darüber hinaus siehe „Checkliste“), und werden am ersten Werktag nach der Hochzeit fortgesetzt und innerhalb von 5-7 Werktagen nach der Hochzeit abgeschlossen. Als abgeschlossen gilt, wenn das Projekt auf DVD oder VHS überspielt wurde. Einzuarbeitendes Video- oder Bildmaterial muss unbedingt bis spätestens am Tag der Hochzeit Film & Fun ausgehändigt werden, spätere Zusendung bedeutet einen Aufpreis. Inhaltliche Anregungen oder Szenenwünsche können auch noch am ersten Werktag nach der Hochzeit telefonisch oder persönlich, zwischen 8 Uhr und 14 Uhr, mitgeteilt werden. Zu späte Mitteilungen können nur kostenpflichtig berücksichtigt werden. Für etwaige spätere Änderungen am Film oder für eine Zweitversion hat das Brautpaar das Rohmaterial zu erwerben (€ 50,00) und dieses für die Änderungen ggf. zur Verfügung stellen, da das Rohmaterial nach der Hochzeit gelöscht wird und nur der geschnittene Film bis zu 4 Wochen archiviert wird. Mit Vergabe des Copyrights an den Privatkunden wird Film&Fun von einer Archivierung von Daten/Projekte über 4 Wochen hinaus befreit. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Checkliste sowie im Auftragsbestätigungsschreiben. Nebenabreden, die den Inhalt oder den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern oder ergänzen, bedürfen einem gesonderten schriftlichen sowie einer ausdrücklichen Bestätigung der Annahme durch uns, da es sonst keine Gültigkeit besitzt. Bei gewünschter persönlicher Anwesenheit des Kunden für die Filmbearbeitung oder zur Auswahl der Szenen bzw. für Änderungswünsche oder für die Bildcollagenerstellung (z.B. für Fotobücher) wird eine zusätzliche Aufwandspauschale in Höhe von € 25,00 pro Stunde Anwesenheit in Rechnung gestellt. Sonstige Wünsche oder Änderungen am Auftrag, die sich auf den Rechnungsbetrag auswirken, bedürfen der schriftlichen Form. Sollten am Tag der Hochzeit Zeitänderungen oder nachträglich Änderungen am Vertrag bzw. an den Zusatzleistungen eintreten, und sich dieses auf den Rechnungsbetrag oder auf den reibungslosen Ablauf der Filmbearbeitung/Fotobearbeitung auswirken, wird dieses in Rechnung gestellt. 4 Wochen nach Übergabe oder Erhalt des fertigen Films, oder ggf. früher bei entsprechender positiver Respons des Auftraggebers, wird das Projekt auf dem PC gelöscht, um Platz für andere Projekte zu machen. Sobald sich das Projekt nicht mehr auf der Festplatte befindet, sind Kopien oder Änderungen nur mit erheblichem Zeitaufwand (vollkommene Neuproduktion des Filmes) machbar und wird auch so abgerechnet (s. Abschnitt 13) oder kostet für das erneute Einspielen auf den PC eine Aufwandspauschale in Höhe von € 50,00. Wir weisen dringend darauf hin, dass die beste Kameraqualität, Kameramannqualität, Bild und Ton, sowie Filmbearbeitung sowie Kompatibilität der DVD nur beim Extravagant- + Professional-Paket gegeben ist. Alle anderen Paketangebote haben aus Kostengründen Einschränkungen in den vorgenannten Bestandteilen, weshalb wir keine Qualitätsgarantien für diese Pakete abgeben. Die sicherste und möglichst lückenlose Dokumentation eines Hochzeitstages wird nur mit 2 Kameraleuten erreicht. Für mögliche spätere Kopien des Hochzeitsfilmes wird der Film nur 4 Wochen nach der Hochzeit archiviert, soweit nicht anders schriftlich vereinbart. Nachbesserungen oder zusätzliche Szenen im fertigen Film sind nur möglich, wenn der Kunde das Filmrohmaterial gekauft hat (€ 50,00) und die entsprechenden Szeneneinfügungen anhand des Rohmaterials bestimmen kann. Einzuarbeitende Fotos in den Film sind im  bmp- oder gif-Format (maximal 0,5 MB pro Bild) oder jpeg auf CD zu stellen, Musik-CD’s im Audio-Format für CD-Player, nicht mp3. Kunden-Videoaufnahmen für den Film können nur in Form von Mini-DV-Bändern oder als Video-DVD (nicht als Datei) angenommen werden.

 

Abschnitt 2: Reklamationen:

Der Kunde hat die Vollständigkeit und Bildqualität der Filmproduktion, der Foto-CD, des Filmrohmaterials, des Fotobuchlayouts etc. umgehend nach Erhalt zu prüfen. Die Gewährleistungspflicht für den künstlerischen Inhalt und der Abspielbarkeit der Medien beträgt bis zu 14 Tage nach Zusendung bzw. Aushändigung. Die Gewährleistung für technische Defekte der Medien endet 1 Monat nach Erhalt, die Garantiezeit für technische Produkte und für Fernabsatzgeschäfte (neue, fertige Produkte, keine Dienstleistungen ) endet 1 Jahr nach Kaufdatum/Aushändigung. Reklamationen über künstlerische Fehler oder Defekte und technische Fehler können nur innerhalb von maximal 14 Tagen nach Aushändigung/Zusendung anerkannt werden und bei anschließender Rücksendung innerhalb eines Monats kostenlos ausgeführt werden; danach wird von einer korrekten Qualität des künstlerischen Inhalts und der technischen Abspielbarkeit ausgegangen. Bei industriell bedingten Abspielproblemen gilt keine Gewährleistungspflicht. Verfahrensablauf bei berechtigter Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt: umgehende Reklamation telefonisch, dann Rücksendung der beanstandeten Ware mit ausführlicher Fehlerbeschreibung. Film&Fun führt bis zu zwei Nachbesserungen bei Reklamationen aus technischem Grund kostenfrei aus, dann kann eine Preisreduzierung angeboten werden.

 

Abschnitt 3: Haftungsausschlüsse/Schadensersatzansprüche:

Film&Fun übernimmt keinen Schadenersatz, wenn bei einem unserer (auch freien) Mitarbeiter im Laufe des Auftrages eine Videocamera oder ein Fotoapparat durch technischen Defekt ausfällt oder vielleicht die Bild-/Tonqualität durch einen technischen, nicht sofort behebbaren Fehler leidet. Oder das Videomaterial kurze, kleine technisch bedingte Bilddefekte (Artefakte) enthält oder eine Videocassette einen Defekt zu verzeichnen hat. Oder das Filmmaterial u.U. (teilweise) nicht auswertbar ist. Oder die Kamera einen technischen Defekt aufweist, der vom Gerät nicht angezeigt wird (z.B. „Jalousieneffekt). Eine Preisreduzierung bis zu 50 % ist jedoch verhandelbar. Bei Ausfall eines Mitarbeiters bis 3 Stunden vor dem Produktionsbeginn ist die Entsendung eines Notfall-/Krankheitsvertreters durch Film&Fun möglich. Es wird jedoch kein Schadenersatz anerkannt, wenn die Besorgung eines Ersatzmannes nach Produktionsbeginn nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Bei witterungsbedingten Ausfällen bzw. Verspätungen (z.B. im Winter: Schnee und Eis) oder Verspätungen durch Verkehrsstaus (Unfälle, Baustellen, Ferienverkehr etc.) übernehmen wir keine Haftung, aber ggf. wird in diesen Fällen ein Preisnachlass bis zu 25 % gewährt. Bei Unwetterwarnungen bzw. „Schneechaos“  werden Aufträge nicht ausgeführt;  hierbei handelt es sich um höhere Gewalt und es führt zu einem Storno des Auftrages ohne Rechnungsstellung sowie ohne Schadensersatzansprüche durch den Kunden. Dem Auftraggeber wird zur eigenen Sicherheit empfohlen, den Filmer/Foto-grafen bereits am Vortag anreisen zu lassen und die Übernachtung zu übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung, falls das Fotoshooting im Freien wegen schlechtem Wetter nicht stattfinden kann (bei einem Neutermin werden die Fahrtkosten extra berechnet). Ebenso übernehmen wir keine Haftung bei eingeschränkter Tonqualität durch schlechte Akustik, z.B. in der Kirche. Die Qualität des Originaltons und der Fotos ist abhängig von: Größe der Kirche, Hall, Lautstärke der redenden Personen, Stör- und Nebengeräusche, Entfernung zum aufnehmenden Motiv, Lautstärke der Musikband, des Chors, der Orgel etc. Wichtig ist, bei erwünschter Verwendung von Angelmikrofonen oder Funkmikrofonen, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Pfarrers dafür einholt. Wir übernehmen keinen Schadensersatz oder keine Preisminderung vor, wenn ein Pfarrer oder Standesbeamter die Film- und/oder Fotoaufnahmen untersagt. Das Brautpaar hat sich zuvor die entsprechende Genehmigung dafür einzuholen. Bei nicht optimalen Lichtverhältnissen in Kirche und Festsaal, insbesondere in Burgen, Schlössern und Stadel, übernehmen wir keine Haftung. Es können jedoch auf Wunsch Lichtspots eingesetzt bzw. Scheinwerfer aufgestellt werden. Der Kunde stellt uns mit seiner Unterschrift von Rechtsnachteilen oder finanziellen Forderungen im Zusammenhang mit der Verwendung selbst überlassener Musik-CD’s in Hinblick auf GEMA-Gebühren, Nutzungs- und Lizenzrechte von Interpreten sowie Musikverlagen frei. Gleiches gilt für alle anderen Urheberrechtsbelange. Der Kunde hat selbst Sorge für die entsprechenden Genehmigungen und der evtl. Entrichtung der Nutzungsentgelte zu sorgen. Mit der Unterschriftsleistung auf dem Buchungsvordruck wird das vorliegende Einverständnis für die Nutzung von fremdem Bild- und Tonmaterial bestätigt. Siehe auch dazu den Abschnitt 9.

 

Abschnitt 4: Wichtiger Hinweis für Besteller von DVD’s:

Wir weisen darauf hin, dass die bestmögliche Bild- und Tonqualität nur bei max. 60 Minuten Filmaufzeichnung auf die DVD mit 4,7 GB gewährleistet werden kann. Bei über 70 Minuten Spielfilmlänge auf 1 DVD-Scheibe gewähren wir keinerlei Haftung bei eingeschränkter Bild- und Tonqualität (z.B. Artefakte, Klötzchen, kurzes Einfrieren der Bilder, Abbruch) sowie für die Abspielbarkeit auf jeglichen handelsüblichen DVD-Playern, PCs, Notebooks. Wir empfehlen, dass ein mehr als 60-minütiger Film auf 2 DVDs (Teil 1 und Teil 2) aufgeteilt werden sollte (Aufpreis siehe Checkliste). Zur eigenen Sicherheit sollte der Auftraggeber eigene Sicherheitskopien von Film/Foto-CD erstellen, z.B. auf Festplatte. Reklamationen an der Abspielbarkeit von DVDs oder der Haltbarkeit nach der Gewährleistungspflicht von 14 Tagen sind ausgeschlossen (siehe auch Abschnitt 5).

 

Abschnitt 5: Langlebigkeit gebrannter CDs und DVDs, sowie Blue-Ray-Discs:

Gemäß einem Artikel in der Zeitschrift TV Digital vom 02.11.07 (Seite 26-28), sowie einigen anderen Zeitschriften, können sämtliche selbst gebrannte Medien (Daten, Musik, Fotos, Filme etc.) unter Umständen nur 2 bis 5 Jahre halten, gespeicherte Daten auf Festplatten, USB-Stick und Speicherchips etwa 3 bis 10 Jahre. Wir empfehlen deshalb dringend, anstatt eines preisgünstigen gebrannten Mediums seine Hochzeitserinnerungen als (leider sehr preisintensive) Industriepressung produzieren zu lassen, damit man auch noch in vielen Jahren eine ungetrübte Erinnerung an seine Hochzeit hat. Industriepressungen sind so langlebig wie Kaufspielfilme (bis zu 50 Jahre möglich). Alternativ sollte auf Festplatte oder USB-Stick archiviert werden. Selbst gebrannte DVDs sowie Blue-ray-DVDs sind industriebedingt nicht mit allen Abspielgeräten kompatibel, Film&Fun gibt deshalb keine Garantien über die Kompatibilität und einwandfreie Abspielbarkeit selbst gebrannter DVDs!

 

Abschnitt 6: Vertragswesen:

Aufträge können nur auf schriftlicher Basis mit Originalunterschrift angenommen werden. Die Checkliste ist Teil des Vertrages. Fahrtkostenregelung siehe Auftragsvordruck. Nebenabreden, Anweisungen an den Kameramann über zu filmende Szenen oder Filmbearbeitungswünsche, z.B. „Checkliste“, gelten nur in schriftlicher Form, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Preise verstehen sich exklusive Urheberrechts- oder GEMA-Gebühren. Nach Eingang des vollständig ausgefüllten Auftrages erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung über die ausführbaren Leistungen. Nicht vollständig ausgefüllte Verträge haben keine Gültigkeit. Nach den §§ 355 – 357 BGB steht dem Kunden ein Widerrufsrecht für den geschlossenen Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Unterschriftsleistung zu (falls noch keine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde). Der Widerruf hat schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen. In den Fällen einer langfristigen Frühbuchung (mehr als 3 Monate vor der Hochzeit) wird eine 10- bis 30-%-ige Anzahlung notwendig. Eine Stornierung nach 2 Wochen ab Unterschriftsleistung ist nur gegen Zahlung von mindestens 10 % des Rechnungsbetrages möglich. Eine Stornierung 2 Wochen und weniger vor dem Film-/Fotoaufnahmetermin bzw. der Hochzeit bedeutet eine 50 %-ige Rechnungsstellung, 2 bis 12 Wochen vorher 30 %. Die Umbuchung eines Hochzeitstermins ist ein Storno (€ 50,00) und muss als Neuauftrag neu schriftlich fixiert werden. Film&Fun behält sich das Recht vor, Auftragswünsche und Verträge innerhalb einer 14-tägigen Frist nach Auftragseingang, auch ohne Angabe von Gründen, zu kündigen, bzw. Aufträge nicht anzunehmen. Das Sorgerecht über zumutbare Arbeitszeiten, Pausen und Verköstigung, sowie Vorkehrungen für die Abwendung einer gesundheitlichen Schädigung oder Unfallgefahr durch Übermüdung für Filmer/Fotograf etc., geht auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat entsprechende Sorge für die für entsprechende Filmaufnahmen benötigten Licht-, Platz- und Zeitverhältnisse zu sorgen; der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass alle Filmaufnahmen/Szenen ohne diese Sorgfalt gelingen. Details über den Zeitablauf auf der Hochzeit oder Gestaltungswünsche von Fotobüchern, Hochzeitsvideos etc., haben bis eine Woche vor der Hochzeit in schriftlicher Weise (z.B. „Check-liste“) vorzuliegen. Für in den Film einzuarbeitende Fotos, Musik etc.; werden nicht per e-mail akzeptiert; nur per Post (Einschreiben) oder persönlich im Rahmen des Vorgesprächs oder sind spätestens auf der Hochzeit an den Kameramann auszuhändigen. Spätere Zusendung siehe Abschnitt 1 Spätere Details oder Wünsche, die nicht im ausgeschriebenen Leistungsumfang oder im Bestätigungsschreiben enthalten sind, sowie unabgesprochene Zeitverlängerung, sind nichtig oder bedeuten eine nachträgliche Kostenberechnung bzw. eine neue Vertragsgestaltung. Spätere Änderungswünsche des Kunden an dem geschlossenen Vertrag nach Ablauf der kostenlosen Kündigungsmöglichkeit, beispielsweise im Zeitumfang oder Leistungsumfang, sowie Änderungen in der Filmgestaltung, bewirken neue Preisberechnungen/Nachberechnungen oder ggf. die Nichtannahme der neuen Bedingungen (Abschnitt 1 + 12). Eine Nachberechnung einer nicht im Vorfeld abgesprochenen Zeitverlängerung erfolgt nach einer Karenzzeit von 15 Minuten in folgender Höhe: pro Person pro angefangene halbe Stunde € 25,00. Ansprüche aus geschlossenen Verträgen erlöschen 4 Wochen nach Zusendung/Aushändigung von Film/Foto-CD/Layout. Mit Vergabe des Copyrights an den Privatkunden wird Film&Fun von einer Archivierung von Daten/Projekte über 4 Wochen hinaus befreit. Garantieleistungen für technische Mängel/Produkte gelten längstens 1 Jahr ab Kauf/Aushändigung. Verträge und der daraus resultierende Rechnungsbetrag sowie Geschenkgutscheine gelten längstens 2 Jahre ab Abschluss/Unterschrift. Nicht eingeforderte Leistungen oder aus zeitlichen Gründen von Film&Fun nicht erbrachte Leistungen können zu 50 % gutgeschrieben werden. Das Demo-Video wird bis zu 3 Wochen kostenfrei zur Verfügung gestellt, die Einbehaltung mit € 50,00 in Rechnung gestellt. Reservierungen werden nur 1 Woche aufrecht erhalten.

 

Abschnitt 7: Hochzeitsfotografie/Fotobücher:

Für die Portraitaufnahmen im Grünen sollten 60 bis 90 Minuten, bei den Aufnahmen für das Fotobuch etwa 90 bis 120 Minuten eingeplant werden. Für Schlecht-wetter sollte sich der Auftraggeber um geeignete Ersatzlocations bemühen, z.B. überdachte Gänge, Wände, Tore oder Räume. Die Rechte an den Fotoaufnahmen gehen an den Kunden über. Retuschen, Collagen, Farbveränderungen an Fotoaufnahmen sind nicht im Grundpreis enthalten und werden nach zeitlichem Aufwand abgerechnet (pro Stunde Zeitaufwand € 25,00). Für die Produktion der Fotobücher ist vom Kunden eine druckfertige CD der gestalteten Buchseiten als jpeg-Datei, mind. 3 MB pro Bild, zu liefern. Bei schriftlich fixiertem Wunsch, dass das Fotobuchlayout durch Film&Fun erfolgen soll, wird dieses aufgrund der künstlerischen Freiheit und der Erfahrung der Mediengestalterin erfolgen und nach Anzahl der Collagen/Retuschen/Farbveränderungen abgerechnet.  Optional ist eine Spezialdesignerin für aufwändiges Romantiklayout buchbar. Der Kunde hat vor dem ersten Layout eine Auswahl an Bildern zu benennen bzw. per CD zur Verfügung zu stellen. Das fertige Seitenlayout kann bei Vorkasse dem Kunden vor dem Druck zur Prüfung und Druckfreigabe bei  zur Verfügung gestellt werden. Prüfzeitraum: 4 Wochen. Im Grundpreis sind bis zu maximal 3 Seitenänderungen beinhaltet. Weitere Seiten werden ggf. nach Aufwand abgerechnet.

 

Abschnitt 8: Zahlungsarten:

Vorkasse oder bar bei der Abholung oder bar auf der Hochzeit. Bei gewünschter Zahlung auf Rechnung wird eine Anzahlung gefordert. Auf den Rechnungen wird die gesetzliche MwSt. ausgewiesen. Rabatte gibt es nur bei Vorkasse. Bei Zahlungsverzug sowie nicht bis zur gesetzten Frist getätigter Ausgleich per Überweisung, versenden wir nach 28 Tagen eine Mahnung mit € 5,00 Mahngebühr sowie banküblichen Verzugszinsen und behalten uns die Einschaltung eines Inkassounternehmens vor. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Bei vertraglich vereinbarter Barzahlung geben wir bei Abholung die Ware nur gegen gleichzeitiger Bezahlung ohne Abzug heraus. Nicht pünktlich geleistete Anzahlungen bedeuten die Auflösung des Vertrages. Nachzuberechnende Kosten, infolge längerer Anwesenheit als vertraglich festgelegt, falls überhaupt der Filmer/Fotograf vor Ort dieser Verlängerung zugestimmt hat, sowie Parkgebühren werden als Vorkasse vor Aushändigung/Zusendung der DVD / CD in Rechnung gestellt, ebenso evtl. Zusatzkosten für mehr als 15 Fotos für den Vorspann. oder Formatsumänderungen etc. Die Versandkostenpauschale für Video, Foto-CD bzw. Fotobücher beträgt pauschal: € 10,00. Der Zeitaufwand aufgrund persönlicher Anwesenheit für Filmbearbeitung und Fotobuchlayout oder Filmschnitt oder persönlichen Einfluss auf Nachbearbeitung wird ggf. berechnet.

 

Abschnitt 9: Rechte Dritter an Ton und Bild / Urheberrecht:

Unter Umständen sind auch bei privaten Filmaufträgen (z.B. Hochzeit) gewisse behördliche und urheberechtliche Belange zu berücksichtigen und sich entsprech-ende Genehmigungen für Objekte, Bild und Ton einzuholen. Mit der Unterschrift auf dem Auftragsvordruck bestätigt der Auftraggeber, dass die von ihm für ein privates Video (z.B. Hochzeit)  zur Verfügung gestellten Bild- und Tonaufnahmen (z.B. eigene Videoaufnahmen, Fotos, sowie Musik-CD’s für die Nachvertonung) frei von Rechten Dritter ist bzw. diesem die (ggf. schriftliche) Erlaubnis für die Verwendung für das in seinem Auftrag produzierte Video, bzw. für Kopien, vor-liegt, bzw. der Auftraggeber für dessen Produktion gewünschte urheberrechtlich geschützte Musik vor der Einbindung in das Auftragsvideo und/oder für die Kopien bei der GEMA angemeldet wurde. Film&Fun kann, wenn der Kunde keine GEMA-Anmeldung vornimmt, gegen einen Unkostenbetrag von € 200,00 im Namen des Kunden die Anmeldung bei der GEMA vorzunehmen und dem Kunden die Kosten dafür inkl. GEMA-Gebühren in Rechnung zu stellen (Anzahlung erforderlich). Film&Fun kann aber auch gemafreie Musik kostenlos zur Verfügung stellen. Anfallende GEMA-Gebühren für gewünschte geschützte Musik werden gesondert in Rechnung gestellt, sind also nicht im Grundpreis/Paketpreis beinhaltet, wenn diese an die GEMA abzuführen sind (z.B. für gewerbliche Videos und Privatvideos samt Kopien) . Ohne Nachweis der GEMA-Anmeldung können die Kopien nicht abgegeben werden. Das Copyright für Bild- und Tonprojekte von Film&Fun bleibt allein bei Film & Fun Heinz Hanke. Die Verwendungsrechte beim Kunden. Eine Vervielfältigung von Ton-, Bild- und Videosequenzen zu gewerblichen Zwecken, sowie die öffentliche Vorführung oder die Verfremdung und Veränderung jeglicher Produktionen (sowohl  Endprodukt als auch  Rohmaterial, auch Layout-CDs oder Foto-CDs), sowie die Produktion einer Zweit- oder Neufassung durch andere Videoproduktionen oder Druckereien, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Film&Fun nicht gestattet und bedeutet eine Urheberrechtsverletzung. Wir behalten uns in solchen Fällen, insbesondere bei gewerblichen Unternehmen, eine Verfolgung und Schadensersatz  von mindestens € 2000,00 vor. All unsere Film- und Fotoproduktionen erhalten ein © für den Urheberrechts-hinweis, welches sich auch auf das jeweilige Rohmaterial erstreckt. Auf Verlangen sind urheberrechtliche Genehmigungen vorzulegen.

 

Abschnitt 10: Verköstigung auf der Hochzeit sowie Sitzplatzregelung:

Gegenstand des Vertrages ist ebenfalls, dass der Auftraggeber unsere Filmer und Fotografen auf der Hochzeitsfeier ausreichend verköstigen. Voraussetzung für eine vollständige Foto- und Filmdokumentation ist, dass sich das Brautpaar um entsprechende arbeitsgerechte Voraussetzungen kümmert, sowie einen Sitzplatz im Hauptsaal (für Pausen und Verköstigung). Bei einem Sitzplatz in einem Nebenraum lehnen wir jegliche Garantien für eine vollständige Dokumentation ab.

 

Abschnitt 11: Aufträge über 15 Stunden Länge / Nachtzuschläge / Übernachtungskosten:

Bei Anwesenheitszeiten für Filmer und Fotograf über 0:45 Uhr hinaus werden Nacht- und Überstundenaufschläge pauschal mit € 100,00 oder eine Übernachtung in Rechnung gestellt, Aufträge über 15 Stunden Anwesenheitszeit oder Fahrzeiten über 2,5 Stunden werden zusätzlich mit € 100,00 berechnet.

 

Abschnitt 12: Neuauftrag für eine Zweitversion des Hochzeitsfilmes oder Szenenänderungen am fertigen Projekt:

Neuüberspielungen Ihres fertigen Hochzeitsfilmes auf DVD oder VHS im Rahmen der Gewährleistungspflicht werden aufgrund von technischen Mängeln am Speichermedium innerhalb von 14 Tagen kostenfrei ausgeführt. Eine Zweitversion Ihres Hochzeitsfilmes sowie Nachbesserungen am künstlerischen Inhalt des fertigen Projektes/Hochzeitsfilmes, z.B. Auswahl der Szenen, der Effekte, Titel, Schrift, oder der Musikvertonung, soweit diese nicht bereits vorab schriftlich bei Vertragsunterzeichnung fixiert wurden, gelten als neuer Auftrag und werden nach dem zeitlichen Aufwand der Neugestaltung (an Bild, Ton und Szeneneffekten), pro angefangene Arbeitsstunde € 30,00, zuzüglich Material- und Versandkosten berechnet.

 

Abschnitt 13: Unwirksamkeitsklausel, Gültigkeitsstand:

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Hinweise/AGB bewirkt nicht gleichzeitig die Aufhebung der gesamten Geschäftsbedingungen.  Gültigkeit dieser Hinweise und AGB ab 01.07.09   Aktuelle Preisliste: Stand 01.07.09   Film & Fun,  Inhaber Heinz Hanke,  Lindenstr. 5,  85296 Rohrbach/Ilm.;    www.Filmandfun.de; ; e-mail: info@filmandfun.de

Bürozeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag: 8-18 Uhr, Mittwoch, Freitag: 8-13 Uhr, Wochenende und Feiertage nur nach Vereinbarung bzw. ist geschlossen.

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