Allgemeine
Geschäftsbedingungen + wichtige Hinweise:
Abschnitt 1: Hinweis zu Ihrem Hochzeitsvideo:
Das
Hochzeitsvideo entsteht in der Regel innerhalb von 7-10 Tagen, abhängig vom
Aufwand und eventueller Anzahl der Kopien, aufgrund der in der Checkliste vom
Brautpaar gemachten Angaben bezüglich der Videobearbeitungsmodalitäten oder der
in einem persönlichen Vorgespräch festgelegten und aufgezeichneten
Bearbeitungswünsche. Alle nicht rechtzeitig bis 1 Woche vor der Hochzeit schriftlich
mitgeteilten Details oder Wünsche oder der bis zum Tag der Hochzeit
ausgehändigten Musik-CD oder Fotos oder Videos für den Hochzeitsfilm etc.
(Digitalfotos und Musik nicht als e-mail, sondern nur als CD, Video auf Mini-DV
oder Digital 8) können nicht oder nur kostenpflichtig berücksichtigt werden.
Die Hochzeitsfilmprojekte beginnen kurz vor der Hochzeit mit der Erstellung des
tricktechnischen Vorspanns und dem Einscannen der bereits vorliegenden Fotos
(bis zu 10 kostenfrei, darüber hinaus siehe „Checkliste“), und werden am ersten
Werktag nach der Hochzeit fortgesetzt und innerhalb von 5-7 Werktagen nach der
Hochzeit abgeschlossen. Als abgeschlossen gilt, wenn das Projekt auf DVD oder
VHS überspielt wurde. Einzuarbeitendes Video- oder Bildmaterial muss unbedingt
bis spätestens am Tag der Hochzeit Film & Fun ausgehändigt werden, spätere
Zusendung bedeutet einen Aufpreis. Inhaltliche Anregungen oder Szenenwünsche
können auch noch am ersten Werktag nach der Hochzeit telefonisch oder
persönlich, zwischen 8 Uhr und 14 Uhr, mitgeteilt werden. Zu späte Mitteilungen
können nur kostenpflichtig berücksichtigt werden. Für etwaige spätere
Änderungen am Film oder für eine Zweitversion hat das Brautpaar das Rohmaterial
zu erwerben (€ 50,00) und dieses für die Änderungen ggf. zur Verfügung stellen,
da das Rohmaterial nach der Hochzeit gelöscht wird und nur der geschnittene
Film bis zu 4 Wochen archiviert wird. Mit Vergabe des Copyrights an den
Privatkunden wird Film&Fun von einer Archivierung von Daten/Projekte
über 4 Wochen hinaus befreit. Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt
sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Checkliste sowie im Auftragsbestätigungsschreiben. Nebenabreden,
die den Inhalt oder den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern oder
ergänzen, bedürfen einem gesonderten schriftlichen sowie einer ausdrücklichen
Bestätigung der Annahme durch uns, da es sonst keine Gültigkeit besitzt. Bei
gewünschter persönlicher Anwesenheit des Kunden für die Filmbearbeitung oder
zur Auswahl der Szenen bzw. für Änderungswünsche oder für die
Bildcollagenerstellung (z.B. für Fotobücher) wird eine zusätzliche
Aufwandspauschale in Höhe von € 25,00 pro Stunde Anwesenheit in Rechnung
gestellt. Sonstige Wünsche oder Änderungen am Auftrag, die sich auf den
Rechnungsbetrag auswirken, bedürfen der schriftlichen Form. Sollten am Tag der
Hochzeit Zeitänderungen oder nachträglich Änderungen am Vertrag bzw. an den
Zusatzleistungen eintreten, und sich dieses auf den Rechnungsbetrag oder auf
den reibungslosen Ablauf der Filmbearbeitung/Fotobearbeitung auswirken, wird
dieses in Rechnung gestellt. 4 Wochen nach Übergabe oder Erhalt des fertigen
Films, oder ggf. früher bei entsprechender positiver Respons des Auftraggebers,
wird das Projekt auf dem PC gelöscht, um Platz für andere Projekte zu machen.
Sobald sich das Projekt nicht mehr auf der Festplatte befindet, sind Kopien
oder Änderungen nur mit erheblichem Zeitaufwand (vollkommene Neuproduktion des
Filmes) machbar und wird auch so abgerechnet (s. Abschnitt 13) oder kostet für
das erneute Einspielen auf den PC eine Aufwandspauschale in Höhe von € 50,00.
Wir weisen dringend darauf hin, dass die beste Kameraqualität,
Kameramannqualität, Bild und Ton, sowie Filmbearbeitung sowie Kompatibilität
der DVD nur beim Extravagant- + Professional-Paket gegeben ist. Alle anderen
Paketangebote haben aus Kostengründen Einschränkungen in den vorgenannten
Bestandteilen, weshalb wir keine Qualitätsgarantien für diese Pakete abgeben.
Die sicherste und möglichst lückenlose Dokumentation eines Hochzeitstages wird
nur mit 2 Kameraleuten erreicht. Für mögliche spätere Kopien des
Hochzeitsfilmes wird der Film nur 4 Wochen nach der Hochzeit archiviert, soweit
nicht anders schriftlich vereinbart. Nachbesserungen oder zusätzliche Szenen im
fertigen Film sind nur möglich, wenn der Kunde das Filmrohmaterial gekauft hat
(€ 50,00) und die entsprechenden Szeneneinfügungen anhand des Rohmaterials
bestimmen kann. Einzuarbeitende Fotos in den Film sind im bmp- oder gif-Format (maximal 0,5 MB pro Bild)
oder jpeg auf CD zu stellen, Musik-CD’s im Audio-Format für CD-Player, nicht
mp3. Kunden-Videoaufnahmen für den Film können nur in Form von Mini-DV-Bändern
oder als Video-DVD (nicht als Datei) angenommen werden.
Abschnitt 2: Reklamationen:
Der
Kunde hat die Vollständigkeit und Bildqualität der Filmproduktion, der Foto-CD,
des Filmrohmaterials, des Fotobuchlayouts etc. umgehend nach Erhalt zu prüfen.
Die Gewährleistungspflicht für den künstlerischen Inhalt und der Abspielbarkeit
der Medien beträgt bis zu 14 Tage nach Zusendung bzw. Aushändigung. Die
Gewährleistung für technische Defekte der Medien endet 1 Monat nach Erhalt, die
Garantiezeit für technische Produkte und für Fernabsatzgeschäfte (neue, fertige
Produkte, keine Dienstleistungen ) endet 1 Jahr nach Kaufdatum/Aushändigung.
Reklamationen über künstlerische Fehler oder Defekte und technische Fehler
können nur innerhalb von maximal 14 Tagen nach Aushändigung/Zusendung anerkannt
werden und bei anschließender Rücksendung innerhalb eines Monats kostenlos
ausgeführt werden; danach wird von einer korrekten Qualität des künstlerischen
Inhalts und der technischen Abspielbarkeit ausgegangen. Bei industriell
bedingten Abspielproblemen gilt keine Gewährleistungspflicht. Verfahrensablauf
bei berechtigter Reklamation innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt: umgehende
Reklamation telefonisch, dann Rücksendung der beanstandeten Ware mit
ausführlicher Fehlerbeschreibung. Film&Fun führt bis zu zwei
Nachbesserungen bei Reklamationen aus technischem Grund kostenfrei aus, dann
kann eine Preisreduzierung angeboten werden.
Abschnitt
3: Haftungsausschlüsse/Schadensersatzansprüche:
Film&Fun
übernimmt keinen Schadenersatz, wenn bei einem unserer (auch freien)
Mitarbeiter im Laufe des Auftrages eine Videocamera oder ein Fotoapparat durch
technischen Defekt ausfällt oder vielleicht die Bild-/Tonqualität durch einen
technischen, nicht sofort behebbaren Fehler leidet. Oder das Videomaterial
kurze, kleine technisch bedingte Bilddefekte (Artefakte) enthält oder eine
Videocassette einen Defekt zu verzeichnen hat. Oder das Filmmaterial u.U.
(teilweise) nicht auswertbar ist. Oder die Kamera einen technischen Defekt
aufweist, der vom Gerät nicht angezeigt wird (z.B. „Jalousieneffekt). Eine
Preisreduzierung bis zu 50 % ist jedoch verhandelbar. Bei Ausfall eines
Mitarbeiters bis 3 Stunden vor dem Produktionsbeginn ist die Entsendung eines
Notfall-/Krankheitsvertreters durch Film&Fun möglich. Es wird jedoch kein
Schadenersatz anerkannt, wenn die Besorgung eines Ersatzmannes nach Produktionsbeginn
nicht oder nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Bei witterungsbedingten
Ausfällen bzw. Verspätungen (z.B. im Winter: Schnee und Eis) oder Verspätungen
durch Verkehrsstaus (Unfälle, Baustellen, Ferienverkehr etc.) übernehmen wir
keine Haftung, aber ggf. wird in diesen Fällen ein Preisnachlass bis zu 25 %
gewährt. Bei Unwetterwarnungen bzw. „Schneechaos“ werden Aufträge nicht ausgeführt; hierbei handelt es sich um höhere Gewalt und
es führt zu einem Storno des Auftrages ohne Rechnungsstellung sowie ohne
Schadensersatzansprüche durch den Kunden. Dem Auftraggeber wird zur eigenen
Sicherheit empfohlen, den Filmer/Foto-grafen bereits am Vortag anreisen zu
lassen und die Übernachtung zu übernehmen. Wir übernehmen keine Haftung, falls
das Fotoshooting im Freien wegen schlechtem Wetter nicht stattfinden kann (bei
einem Neutermin werden die Fahrtkosten extra berechnet). Ebenso übernehmen wir
keine Haftung bei eingeschränkter Tonqualität durch schlechte Akustik, z.B. in
der Kirche. Die Qualität des Originaltons und der Fotos ist abhängig von: Größe
der Kirche, Hall, Lautstärke der redenden Personen, Stör- und Nebengeräusche,
Entfernung zum aufnehmenden Motiv, Lautstärke der Musikband, des Chors, der
Orgel etc. Wichtig ist, bei erwünschter Verwendung von Angelmikrofonen oder
Funkmikrofonen, dass der Auftraggeber das Einverständnis des Pfarrers dafür
einholt. Wir übernehmen keinen Schadensersatz oder keine Preisminderung vor,
wenn ein Pfarrer oder Standesbeamter die Film- und/oder Fotoaufnahmen
untersagt. Das Brautpaar hat sich zuvor die entsprechende Genehmigung dafür
einzuholen. Bei nicht optimalen Lichtverhältnissen in Kirche und Festsaal,
insbesondere in Burgen, Schlössern und Stadel, übernehmen wir keine Haftung. Es
können jedoch auf Wunsch Lichtspots eingesetzt bzw. Scheinwerfer aufgestellt
werden. Der Kunde stellt uns mit seiner Unterschrift von Rechtsnachteilen oder
finanziellen Forderungen im Zusammenhang mit der Verwendung selbst überlassener
Musik-CD’s in Hinblick auf GEMA-Gebühren, Nutzungs- und Lizenzrechte von
Interpreten sowie Musikverlagen frei. Gleiches gilt für alle anderen
Urheberrechtsbelange. Der Kunde hat selbst Sorge für die entsprechenden
Genehmigungen und der evtl. Entrichtung der Nutzungsentgelte zu sorgen. Mit der
Unterschriftsleistung auf dem Buchungsvordruck wird das vorliegende
Einverständnis für die Nutzung von fremdem Bild- und Tonmaterial bestätigt.
Siehe auch dazu den Abschnitt 9.
Abschnitt
4: Wichtiger Hinweis für Besteller von DVD’s:
Wir
weisen darauf hin, dass die bestmögliche Bild- und Tonqualität nur bei max. 60
Minuten Filmaufzeichnung auf die DVD mit 4,7 GB gewährleistet werden kann. Bei
über 70 Minuten Spielfilmlänge auf 1 DVD-Scheibe gewähren wir keinerlei Haftung
bei eingeschränkter Bild- und Tonqualität (z.B. Artefakte, Klötzchen, kurzes
Einfrieren der Bilder, Abbruch) sowie für die Abspielbarkeit auf jeglichen
handelsüblichen DVD-Playern, PCs, Notebooks. Wir empfehlen, dass ein mehr als
60-minütiger Film auf 2 DVDs (Teil 1 und Teil 2) aufgeteilt werden sollte
(Aufpreis siehe Checkliste). Zur eigenen Sicherheit sollte der Auftraggeber
eigene Sicherheitskopien von Film/Foto-CD erstellen, z.B. auf Festplatte.
Reklamationen an der Abspielbarkeit von DVDs oder der Haltbarkeit nach der
Gewährleistungspflicht von 14 Tagen sind ausgeschlossen (siehe auch Abschnitt
5).
Abschnitt
5: Langlebigkeit gebrannter CDs und DVDs, sowie Blue-Ray-Discs:
Gemäß
einem Artikel in der Zeitschrift TV Digital vom 02.11.07 (Seite 26-28), sowie
einigen anderen Zeitschriften, können sämtliche selbst gebrannte Medien (Daten,
Musik, Fotos, Filme etc.) unter Umständen nur 2 bis 5 Jahre halten,
gespeicherte Daten auf Festplatten, USB-Stick und Speicherchips etwa 3 bis 10
Jahre. Wir empfehlen deshalb dringend, anstatt eines preisgünstigen gebrannten
Mediums seine Hochzeitserinnerungen als (leider sehr preisintensive)
Industriepressung produzieren zu lassen, damit man auch noch in vielen Jahren
eine ungetrübte Erinnerung an seine Hochzeit hat. Industriepressungen sind so
langlebig wie Kaufspielfilme (bis zu 50 Jahre möglich). Alternativ sollte auf
Festplatte oder USB-Stick archiviert werden. Selbst gebrannte DVDs sowie
Blue-ray-DVDs sind industriebedingt nicht mit allen Abspielgeräten kompatibel,
Film&Fun gibt deshalb keine Garantien über die Kompatibilität und einwandfreie
Abspielbarkeit selbst gebrannter DVDs!
Abschnitt
6: Vertragswesen:
Aufträge
können nur auf schriftlicher Basis mit Originalunterschrift angenommen werden.
Die Checkliste ist Teil des Vertrages. Fahrtkostenregelung siehe
Auftragsvordruck. Nebenabreden, Anweisungen an den Kameramann über zu filmende
Szenen oder Filmbearbeitungswünsche, z.B. „Checkliste“, gelten nur in schriftlicher
Form, um nachträgliche Streitigkeiten zu vermeiden. Die Preise verstehen sich
exklusive Urheberrechts- oder GEMA-Gebühren. Nach Eingang des vollständig
ausgefüllten Auftrages erhält der Kunde eine schriftliche Bestätigung über die
ausführbaren Leistungen. Nicht vollständig ausgefüllte Verträge haben keine
Gültigkeit. Nach den §§ 355 – 357 BGB steht dem Kunden ein Widerrufsrecht für
den geschlossenen Vertrag innerhalb von 2 Wochen nach Unterschriftsleistung zu
(falls noch keine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde). Der Widerruf hat
schriftlich und per Einschreiben zu erfolgen. In den Fällen einer langfristigen Frühbuchung (mehr als 3 Monate vor
der Hochzeit) wird eine 10- bis 30-%-ige Anzahlung notwendig. Eine Stornierung
nach 2 Wochen ab Unterschriftsleistung ist nur gegen Zahlung von mindestens 10
% des Rechnungsbetrages möglich. Eine Stornierung 2 Wochen und weniger vor dem
Film-/Fotoaufnahmetermin bzw. der Hochzeit bedeutet eine 50 %-ige
Rechnungsstellung, 2 bis 12 Wochen vorher 30 %. Die Umbuchung eines
Hochzeitstermins ist ein Storno (€ 50,00) und muss als Neuauftrag neu
schriftlich fixiert werden. Film&Fun behält sich das Recht vor,
Auftragswünsche und Verträge innerhalb einer 14-tägigen Frist nach
Auftragseingang, auch ohne Angabe von Gründen, zu kündigen, bzw. Aufträge nicht
anzunehmen. Das Sorgerecht über zumutbare Arbeitszeiten, Pausen und
Verköstigung, sowie Vorkehrungen für die Abwendung einer gesundheitlichen
Schädigung oder Unfallgefahr durch Übermüdung für Filmer/Fotograf etc., geht
auf den Auftraggeber über. Der Auftraggeber hat entsprechende Sorge für die für
entsprechende Filmaufnahmen benötigten Licht-, Platz- und Zeitverhältnisse zu
sorgen; der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, dass alle
Filmaufnahmen/Szenen ohne diese Sorgfalt gelingen. Details über den Zeitablauf
auf der Hochzeit oder Gestaltungswünsche von Fotobüchern, Hochzeitsvideos etc.,
haben bis eine Woche vor der Hochzeit in schriftlicher Weise (z.B.
„Check-liste“) vorzuliegen. Für in den Film einzuarbeitende Fotos, Musik etc.;
werden nicht per e-mail akzeptiert; nur per Post (Einschreiben) oder persönlich
im Rahmen des Vorgesprächs oder sind spätestens auf der Hochzeit an den
Kameramann auszuhändigen. Spätere Zusendung siehe Abschnitt 1 Spätere Details
oder Wünsche, die nicht im ausgeschriebenen Leistungsumfang oder im
Bestätigungsschreiben enthalten sind, sowie unabgesprochene Zeitverlängerung,
sind nichtig oder bedeuten eine nachträgliche Kostenberechnung bzw. eine neue
Vertragsgestaltung. Spätere Änderungswünsche des Kunden an dem geschlossenen
Vertrag nach Ablauf der kostenlosen Kündigungsmöglichkeit, beispielsweise im
Zeitumfang oder Leistungsumfang, sowie Änderungen in der Filmgestaltung,
bewirken neue Preisberechnungen/Nachberechnungen oder ggf. die Nichtannahme der
neuen Bedingungen (Abschnitt 1 + 12). Eine Nachberechnung einer nicht im
Vorfeld abgesprochenen Zeitverlängerung erfolgt nach einer Karenzzeit von 15
Minuten in folgender Höhe: pro Person pro angefangene halbe Stunde € 25,00.
Ansprüche aus geschlossenen Verträgen erlöschen 4 Wochen nach
Zusendung/Aushändigung von Film/Foto-CD/Layout. Mit Vergabe des Copyrights an
den Privatkunden wird Film&Fun von einer Archivierung von
Daten/Projekte über 4 Wochen hinaus befreit. Garantieleistungen für technische
Mängel/Produkte gelten längstens 1 Jahr ab Kauf/Aushändigung. Verträge und der
daraus resultierende Rechnungsbetrag sowie Geschenkgutscheine gelten längstens
2 Jahre ab Abschluss/Unterschrift. Nicht eingeforderte Leistungen oder aus
zeitlichen Gründen von Film&Fun nicht erbrachte Leistungen können zu
50 % gutgeschrieben werden. Das Demo-Video wird bis zu 3 Wochen kostenfrei zur
Verfügung gestellt, die Einbehaltung mit € 50,00 in Rechnung gestellt.
Reservierungen werden nur 1 Woche aufrecht erhalten.
Abschnitt
7: Hochzeitsfotografie/Fotobücher:
Für
die Portraitaufnahmen im Grünen sollten 60 bis 90 Minuten, bei den Aufnahmen
für das Fotobuch etwa 90 bis 120 Minuten eingeplant werden. Für Schlecht-wetter
sollte sich der Auftraggeber um geeignete Ersatzlocations bemühen, z.B.
überdachte Gänge, Wände, Tore oder Räume. Die Rechte an den Fotoaufnahmen gehen an den Kunden
über. Retuschen, Collagen, Farbveränderungen an Fotoaufnahmen sind nicht im
Grundpreis enthalten und werden nach zeitlichem Aufwand abgerechnet (pro Stunde
Zeitaufwand € 25,00). Für die Produktion der Fotobücher ist vom Kunden eine
druckfertige CD der gestalteten Buchseiten als jpeg-Datei, mind. 3 MB pro Bild,
zu liefern. Bei schriftlich fixiertem Wunsch, dass das Fotobuchlayout durch Film&Fun
erfolgen soll, wird dieses aufgrund der künstlerischen Freiheit und der
Erfahrung der Mediengestalterin erfolgen und nach Anzahl der
Collagen/Retuschen/Farbveränderungen abgerechnet. Optional ist eine Spezialdesignerin für aufwändiges
Romantiklayout buchbar. Der Kunde hat vor dem ersten Layout eine Auswahl an
Bildern zu benennen bzw. per CD zur Verfügung zu stellen. Das fertige
Seitenlayout kann bei Vorkasse dem Kunden vor dem Druck zur Prüfung und
Druckfreigabe bei zur Verfügung gestellt
werden. Prüfzeitraum: 4 Wochen. Im Grundpreis sind bis zu maximal 3
Seitenänderungen beinhaltet. Weitere Seiten werden ggf. nach Aufwand
abgerechnet.
Abschnitt 8: Zahlungsarten:
Vorkasse oder bar bei der Abholung oder bar auf der
Hochzeit. Bei gewünschter Zahlung auf Rechnung wird eine Anzahlung gefordert.
Auf den Rechnungen wird die gesetzliche MwSt. ausgewiesen. Rabatte gibt es nur
bei Vorkasse. Bei Zahlungsverzug sowie nicht bis zur gesetzten Frist getätigter
Ausgleich per Überweisung, versenden wir nach 28 Tagen eine Mahnung mit € 5,00
Mahngebühr sowie banküblichen Verzugszinsen und behalten uns die Einschaltung
eines Inkassounternehmens vor. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
in unserem Eigentum. Bei vertraglich vereinbarter Barzahlung geben wir bei
Abholung die Ware nur gegen gleichzeitiger Bezahlung ohne Abzug heraus. Nicht
pünktlich geleistete Anzahlungen bedeuten die Auflösung des Vertrages.
Nachzuberechnende Kosten, infolge längerer Anwesenheit als vertraglich
festgelegt, falls überhaupt der Filmer/Fotograf vor Ort dieser Verlängerung
zugestimmt hat, sowie Parkgebühren werden als Vorkasse vor
Aushändigung/Zusendung der DVD / CD in Rechnung gestellt, ebenso evtl.
Zusatzkosten für mehr als 15 Fotos für den Vorspann. oder Formatsumänderungen
etc. Die Versandkostenpauschale für Video, Foto-CD bzw. Fotobücher beträgt
pauschal: € 10,00. Der Zeitaufwand aufgrund persönlicher Anwesenheit für
Filmbearbeitung und Fotobuchlayout oder Filmschnitt oder persönlichen Einfluss
auf Nachbearbeitung wird ggf. berechnet.
Abschnitt
9: Rechte Dritter an Ton und Bild / Urheberrecht:
Unter
Umständen sind auch bei privaten Filmaufträgen (z.B. Hochzeit) gewisse
behördliche und urheberechtliche Belange zu berücksichtigen und sich
entsprech-ende Genehmigungen für Objekte, Bild und Ton einzuholen. Mit der
Unterschrift auf dem Auftragsvordruck bestätigt der Auftraggeber, dass die von
ihm für ein privates Video (z.B. Hochzeit)
zur Verfügung gestellten Bild- und Tonaufnahmen (z.B. eigene
Videoaufnahmen, Fotos, sowie Musik-CD’s für die Nachvertonung) frei von Rechten
Dritter ist bzw. diesem die (ggf. schriftliche) Erlaubnis für die Verwendung
für das in seinem Auftrag produzierte Video, bzw. für Kopien, vor-liegt, bzw.
der Auftraggeber für dessen Produktion gewünschte urheberrechtlich geschützte Musik
vor der Einbindung in das Auftragsvideo und/oder für die Kopien bei der GEMA
angemeldet wurde. Film&Fun kann, wenn der Kunde keine GEMA-Anmeldung
vornimmt, gegen einen Unkostenbetrag von € 200,00 im Namen des Kunden die
Anmeldung bei der GEMA vorzunehmen und dem Kunden die Kosten dafür inkl.
GEMA-Gebühren in Rechnung zu stellen (Anzahlung erforderlich). Film&Fun
kann aber auch gemafreie Musik kostenlos zur Verfügung stellen. Anfallende
GEMA-Gebühren für gewünschte geschützte Musik werden gesondert in Rechnung
gestellt, sind also nicht im Grundpreis/Paketpreis beinhaltet, wenn diese an
die GEMA abzuführen sind (z.B. für gewerbliche Videos und Privatvideos samt
Kopien) . Ohne Nachweis der GEMA-Anmeldung können die Kopien nicht abgegeben
werden. Das Copyright für Bild- und Tonprojekte von Film&Fun bleibt
allein bei Film & Fun Heinz Hanke. Die Verwendungsrechte beim
Kunden. Eine Vervielfältigung von Ton-, Bild- und Videosequenzen zu
gewerblichen Zwecken, sowie die öffentliche Vorführung oder die Verfremdung und
Veränderung jeglicher Produktionen (sowohl
Endprodukt als auch Rohmaterial,
auch Layout-CDs oder Foto-CDs), sowie die Produktion einer Zweit- oder
Neufassung durch andere Videoproduktionen oder Druckereien, ist ohne
ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Film&Fun nicht gestattet und
bedeutet eine Urheberrechtsverletzung. Wir behalten uns in solchen Fällen,
insbesondere bei gewerblichen Unternehmen, eine Verfolgung und
Schadensersatz von mindestens € 2000,00
vor. All unsere Film- und Fotoproduktionen erhalten ein © für den
Urheberrechts-hinweis, welches sich auch auf das jeweilige Rohmaterial
erstreckt. Auf Verlangen sind urheberrechtliche Genehmigungen vorzulegen.
Abschnitt
10: Verköstigung auf der Hochzeit sowie Sitzplatzregelung:
Gegenstand
des Vertrages ist ebenfalls, dass der Auftraggeber unsere Filmer und Fotografen
auf der Hochzeitsfeier ausreichend verköstigen. Voraussetzung für eine
vollständige Foto- und Filmdokumentation ist, dass sich das Brautpaar um
entsprechende arbeitsgerechte Voraussetzungen kümmert, sowie einen Sitzplatz im
Hauptsaal (für Pausen und Verköstigung). Bei einem Sitzplatz in einem Nebenraum
lehnen wir jegliche Garantien für eine vollständige Dokumentation ab.
Abschnitt
11: Aufträge über 15 Stunden Länge / Nachtzuschläge / Übernachtungskosten:
Bei
Anwesenheitszeiten für Filmer und Fotograf über 0:45 Uhr hinaus werden Nacht-
und Überstundenaufschläge pauschal mit € 100,00 oder eine Übernachtung in
Rechnung gestellt, Aufträge über 15 Stunden Anwesenheitszeit oder Fahrzeiten
über 2,5 Stunden werden zusätzlich mit € 100,00 berechnet.
Abschnitt
12: Neuauftrag für eine Zweitversion des Hochzeitsfilmes oder Szenenänderungen
am fertigen Projekt:
Neuüberspielungen
Ihres fertigen Hochzeitsfilmes auf DVD oder VHS im Rahmen der
Gewährleistungspflicht werden aufgrund von technischen Mängeln am
Speichermedium innerhalb von 14 Tagen kostenfrei ausgeführt. Eine Zweitversion
Ihres Hochzeitsfilmes sowie Nachbesserungen am künstlerischen Inhalt des
fertigen Projektes/Hochzeitsfilmes, z.B. Auswahl der Szenen, der Effekte,
Titel, Schrift, oder der Musikvertonung, soweit diese nicht bereits vorab schriftlich
bei Vertragsunterzeichnung fixiert wurden, gelten als neuer Auftrag und werden
nach dem zeitlichen Aufwand der Neugestaltung (an Bild, Ton und
Szeneneffekten), pro angefangene Arbeitsstunde € 30,00, zuzüglich Material- und
Versandkosten berechnet.
Abschnitt
13: Unwirksamkeitsklausel, Gültigkeitsstand:
Die
Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Hinweise/AGB bewirkt nicht gleichzeitig
die Aufhebung der gesamten Geschäftsbedingungen. Gültigkeit dieser Hinweise und AGB ab
01.07.09 Aktuelle Preisliste: Stand
01.07.09 Film & Fun, Inhaber Heinz Hanke, Lindenstr. 5,
85296 Rohrbach/Ilm.;
www.Filmandfun.de; ; e-mail: info@filmandfun.de
Bürozeiten: Montag, Dienstag,
Donnerstag: 8-18 Uhr, Mittwoch, Freitag: 8-13 Uhr, Wochenende und Feiertage nur
nach Vereinbarung bzw. ist geschlossen.